Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen
Rechte und Pflichten bei der Maschinenmiete.
Regelungen im Überblick
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen XenofStile Baumaschinen und Kunden über die Überlassung von Maschinen und Zubehör.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit Annahme unserer Offerte bzw. Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Mietbedingungen
- Mietdauer als Tag/Woche/Monat definiert
- Maschine in sauberem, funktionsfähigem Zustand
- Rückgabe vollgetankt, gereinigt
Pflichten des Mieters
- Bestimmungsgemässer Gebrauch, Schutz vor Überlastung
- Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
- Unverzügliche Meldung von Schäden/Störungen
Haftung & Versicherung
Der Mieter haftet für Schäden infolge unsachgemässer Nutzung. Versicherungsschutz wird gemäss Offerte nachgewiesen; Selbstbehalte gehen zulasten des Mieters.
Zahlung & Kaution
Zahlungsziel gemäss Offerte/Rechnung. Kautionen können verlangt werden und werden nach ordnungsgemässer Rückgabe rückerstattet.
Stornierung
Stornierungen sind bis zum vereinbarten Stichtag kostenfrei möglich; danach fallen angemessene Gebühren an, insbesondere bei reservierten Transporten.
Übergabe & Rückgabe
Übergabe und Rücknahme werden protokolliert (Zustand, Zubehör, Tank). Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird berechnet.
Gerichtsstand & Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bern.
Fragen zu den Bedingungen
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kontakt: +41 31 511 72 30 · [email protected]